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Tierheim Manresa / (Barcelona) Katalonien / Spanien


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Zuwendungsbescheinigung zur Vorlage beim zuständigen Finanzamt

Die Thematik der Zuwendungsbescheinigung (Spendenquittung) zur Vorlage beim zuständigen Finanzamt in Deutschland gliedern wir in:

  1. Zuwendungsbescheinigungen für Geldzuwendungen
  2. Zuwendungsbescheinigungen für Sachzuwendungen
  3. Freistellungsbescheid des Finanzamt Neuss II

Wesentlich zum Thema ist, dass Sie uns Ihre Postanschrift übermitteln müßen, wenn Sie eine Zuwendungsbescheinigung benötigen. Der schnellste und einfachste Weg ist, dass Sie uns eine Nachricht zukommen lassen über Ihre Zuwendung und wir direkt Ihre Adresse notieren. Für diese Mitteilung bietet sich unser Kontaktformular an. Wählen Sie darin als Empfänger "Spendenbearbeitung" aus und Ihre Anschrift wird registriert. Selbstverständlich geben wir Ihre Anschrift nicht an Dritte weiter.

Bei Spenden bis zu 200 Euro pro Jahr (seit 2007) reicht als Nachweis der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung der Bank in Verbindung mit dem am Überweisungsformular angebrachten Beleg, der den Verwendungszweck angibt. Wer mehr als 200 Euro spendet, benötigt die Zuwendungsbestätigung der Empfängerorganisation.

Wir senden Ihnen auch bei Spenden unter 200 Euro automatisch eine Zuwendungsbescheinigung zu. Möchten Sie Ihre Steuererklärung frühzeitig abgeben, dann müßen Sie diese nicht abwarten, sondern können den Nachweis wie vorstehend beschrieben erbringen.

Zuwendungsbescheinigungen für Geldzuwendungen

Voraussetzungen für die Erstellung der Zuwendungsbescheinigung bei Geldzuwendungen sind:

Es kann Ihnen keine Zuwendungsbescheinigung ausgestellt werden für die Schutzgebühr, wenn Sie ein Tier von uns aufnahmen. Finanztechnisch gesehen erhielten Sie eine Gegenleistung nämlich ein Tier von uns. Sie können ebenso keine Zuwendungsbescheinigung erhalten, wenn Sie Geld überwiesen haben, dass nicht aus Ihrem privaten oder geschäftlichen Vermögen stammt. Dies ist beispielsweise bei Spendendosenerlösen der Fall, da hier nicht Ihr eigenes Geld, sondern das Geld vieler Menschen gespendet wird.

Die Zuwendungsbescheinigung wird jeweils im Januar des Folgejahres erstellt und Sie erhalten diese als Sammelbeleg zugeschickt. Entscheidend ist dabei jeweils die Wertstellung auf dem Spendenkonto, daher ist besonders vor jedem Jahreswechsel darauf zu achten, dass man rechtzeitig die Überweisung tätig.

Zwei Beispiel zur Veranschaulichung:

Sie überweisen jeweils am 15.3.2009, am 15.7.2009 und am 15.11.2009 einen Betrag von EUR 20,00 auf das deutsche Spendenkonto.
Dann erhalten Sie im Januar 2010 eine Zuwendungsbescheinigung und in dieser sind Ihre drei Spenden des Jahres 2009 in chronologischer Reihenfolge aufgeführt.

Ein anderes Beispiel

Sie überweisen am 29.12.2009 eine Summe von EUR 50,00 auf das deutsche Spendenkonto. Die Wertstellung zum Zahlungseingang erfolgt jedoch erst am 04.01.2010, weil über den Jahreswechsel der Geldtransfer länger benötigte und der Betrag erst in 2010 gutgeschrieben wurde.
Dies bedeutet einen Spendeneingang in 2010 und Sie werden erst im Januar 2011 eine Zuwendungsbescheinigung über diese Zuwendung erhalten. Gemäß den Aufzeichnungsunterlagen des Spendenkonto erfolgte die Buchung des Betrages erst in 2010.

Besser wird es sein, wenn Sie spätestens bis Mitte Dezember eines Jahres Ihre Überweisung tätigen, damit Ihre Spende noch rechtzeitig in genau diesem Jahr als Eingang verzeichnet wird.

Zuwendungsbescheinigungen für Sachzuwendungen

Nachstehend erläutern wir Ihnen die Zusammenhänge zur Ausstellung einer Zuwendungsbestätigung für Sachzuwendugnen insbesondere aus dem Betriebsvermögen.

Wichtigster Punkt einer Zuwendungsbestätigung über Sachzuwendungen ist die zutreffende Ermittlung des Wertes der Zuwendung.
Hier ist jedoch die steuerliche Seite zu beachten, indem der Zuwendende den Gegenstand der Zuwendung als sogenannte unentgeltliche Wertabgabe im Sinne des Umsatzsteuergesetzes zu behandeln und damit die Mehrwertsteuer aus dem Entnahmewert an das Finanzamt abzuführen hat und er andererseits den Wert der Zuwendung bei der Einkommensteuer als Sonderausgabe und bei der Gewerbesteuer als Kürzung des Gewerbeertrages abziehen darf (sogenannter Spendenabzug).

Bitte beachten Sie aber auch, dass Sie bereits beim Erwerb des Gegenstandes seinerzeit den Vorsteuerabzug aus der Einkaufsrechnung heraus in Anspruch nehmen konnten und nun durch die Entnahme des Gegenstandes aus dem Privatvermögen eine Teilkorrektur dieses Vorsteuerabzuges erfolgt.
Die Ausführungen zur Mehrwertsteuer gelten natürlich nur dann, wenn Sie auch tatsächlich umsatzsteuerpflichtig sind.
Einzelheiten hierzu kann Ihnen Ihr Steuerberater erläutern.

Der Wert der Zuwendung kann jedoch durch den Aussteller der Zuwendungsbescheingung nicht ohne Angaben des Zuwendenden ermittelt werden, da diesem nicht alle dazu erforderlichen Sachverhaltskenntnisse vorliegen.
Die Steuergesetze nehmen jedoch den Aussteller der Zuwendungsbescheinigung für Steuerausfälle in Haftung: "Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung erstellt oder wer veranlaßt, dass Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbetätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die Steuer, die dem Fiskus durch einen etwaigen Abzug der Zuwendungen beim Zuwendenden entgeht (§§ 10b Abs. 4 EStG, 9 Abs. 3 KStG, 9 Nr.5 GewStG)."

Aus diesen vorgenannten Gründen sind wir verpflichtet, uns für das Ausstellung der Zuwendungsbescheinigung von Ihnen bestimmte Angaben machen zu lassen, um einen zutreffenden Wert zu ermitteln und Ihnen diesen bescheinigen zu können. Hierzu verwenden wir eine vorbereitete Tabelle, die wir Ihnen auf Anforderung übermitteln und diese sollten Sie möglichst umgehend ergänzt/ausgefüllt und unterschrieben und mit Firmenstempel versehen wieder an uns zurück senden. Die Zuwendungsbestätigung kommt dann zeitnah zu Ihnen.

Freistellungsbescheid des Finanzamt Neuss II

Der Förderkreis spanischer Tierheime e.V. mit Sitz in Kaarst ist wegen Förderung des Tierschutzes durch Freistellungsbescheid des Finanzamtes Neuss II, StNr. 122/5883/1661 als gemeinnützig anerkannt. Das Datum des jeweilig gültigen Freistellungsbescheid ist in der erstellten Zuwendungsbescheinigung genannt.

Mit der Zuwendungsbescheinigung wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung des Tierschutzes im Sinne der Nr. 11 der Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 E StDV im Ausland verwendet wird.


Wenn Sie an das Tierheim Manresa bzw. den Förderkreis spanischer Tierheime e.V. spenden möchten und vorher Fragen haben, dann senden Sie bitte eine Nachricht über unser [Kontaktformular] und wählen Sie als E-Mailempfänger "Spendenbearbeitung" aus. Wir bemühen uns Ihnen zeitnah zu antworten.


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